drosrock
  Veranstaltungen
 
Fantasy Live Rollenspiel
Gnome-Corporation
proudly presents
Dros Rock VIII
Die Alte Mine



Wichtige Anmerkungen:


Wir schicken keine Anmeldebestäti­gung. Du kannst aber jederzeit telefo­nisch erfragen ob deine Anmeldung bzw. dein Teilnehmerbeitrag einge­gangen ist.
Wir spielen nach Silbermond.
Bringt bitte euren Charakterbogen zur Veranstaltung mit sowie eure Charakterbeschreibung (nicht länger als eine DIN A4 Seite) bitte stichpunktartig:
Welche Kontakte hat dein Charakter?
Feinde, Freunde
Was mag er?, Was mag er nicht?
Welche Ziele hat dein Charakter?
Welche Ziele hat eure Gruppe?
Warum kommt er nach Dros Rock?, was er­hofft er sich?, was möchte er dort erledigen?
Je besser wir deinen Charakter bzw. deine Gruppe kennen, desto besser können wir darauf eingehen.

Mitzubringen sind:

Ambientezelt, Schlafsack, Gewandung, Essgeschirr.

Unsere Kontaktdaten:

Tel.: 0157 / 829 35 567 oder 0 55 63 / 9999 11
Unser E-Mail Kontakt
DrosRock.de.tl


3 Tage Zeltcon Teilverpflegung/ Frühstück u. Festmahl
vom 09-11 September 2011 in Dros Rock




Was bisher geschah:

Sagenumwobene Legenden ranken sich um Dros Rock. Starke Helden, wunderschöne Jungfrauen und gerechte Herrscher brachte die Feste hervor.
Erneut ist Dros Rock's Zepter gefallen und Fürstin Lothana ge­flohen.
Der Kontakt zu Krä­henbrück ist abge­brochen. Händler und Reisende verschwinden spur­los auf Dros Rock's Strassen.
Eine der bedeutendsten Erz­kammern der Mittel­lande ist ver­schlos­sen und der Stahl­handel mit den umlie­genden Provin­zen wurde einge­stellt.
Durch den Handels­boykott der Zwerge treiben windige Händler die Preise für Stahl und Erz Tag für Tag in die Höhe.
Gerüchten zu folge, soll selbst in der Nacht, das Hämmern der Zwerge zu hören sein.
Unter größten Anstrengungen wurde ein relativ sicherer Brückenkopf in ein abgelegenes Tal errichtet. Handelsexpeditionen brechen nach Dros Rock auf, um Kontakt zu den dort ansässigen Zwergen zu knüpfen.
Abenteurer und Glücksritter aus aller Her­ren Länder zieht es nach Dros Rock, wo so manche klingende Münze wartet und Ruhm und Ehre locken.


Gerüchte aus Keiler´s Krug:

-Zwerge verschließen alle Minen
-Kopfgeld: 15 Gold für Caldoras Beutelschneider
-Alle Nachrichten aus Kraehenbrueck abgerissen
-Dros Rock's Strassen sind gefährlich geworden.
-Stahlpreis in angrenzenden Provinzen verdreifacht.
-Alte Karte von Dros Rock entdeckt
-Stahl bald so teuer wie Gold
-Schwarzmarkthandel mit Kettenhemden blüht.
-Geheimer Weg nach Dros Rock entdeckt.


Auf Euch wartet!:


3 Tage original Dros Rock mit viel Plot
Gnilk's Taverne (Keiler's Krug), Marktplatz
fester Dungeon auf mehreren Ebenen
eigenes festes Larp-Gelände
und vieles mehr.

Teilnehmerbeitrag für Spieler:

In eigenem Zelt 89,- Euro 
In gestelltem Zelt 99,- Euro 
Conzahler ab 06.09.2011 + 20,-Euro 
Anrufen (max. 60 Spieler)

Die Leute, die den Spaß bereiten:

NSC Funktion: _______________29,-Euro 
Zwergen NSC: ______________29,-Euro 
Händler (Ambiente): __________29,-Euro 
SL Funktion:/im Haus __________0,-Euro 
(max. 20 NSC´s)

AGB´s:
Teilnahmebedingungen:
1. Die Veranstalter hafteten nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten Seitens der Veranstalter vor,  Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen - Privat - Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.
2. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten mit dem Ausschluß von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrages (auch nicht anteilig), zu ahnden.
3. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbetrages bei Nichtteilnahme ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nur bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. In diesem Fall muß eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent des Teilnahmebetrages, mindestens jedoch 25 € einbehalten werden. Danach kann keine Erstattung mehr erfolgen.
4. Das Mindestalter des Teilnehmers als Spieler beträgt 16. Für andere Teilnehmer 18.
5. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglichen vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstalter:
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
2. Vertragspartner sind der Teilnehmer und die Veranstalter.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken bewußt (Nachtwanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung der Veranstalter zu unterziehen.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das klettern an ungesicherten Steilhängen, das entfachen von Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere übermäßiger Alkoholkonsum.
6. Den Anweisungen der Veranstalter, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne daß der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbetrages (auch nicht anteilig) hat.
8.Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
9. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des Vorhersehbaren Schadens beschränkt.
10. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben den Veranst. vorbehalten.
11. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie die der Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben den Veranstaltern vorbehalten.
12. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis der Veranstalter zulässig.
13. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Veranstalter behalten sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
14. Bei Rücktritt des Teilnehmers egal zu welchem Zeitpunkt wird ein pauschaler Betrag von 25,- € zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten fällig. Die Regelung zu Punkt 3. Der Teilnahmebedingungen bleibt hiervon unberührt.
15. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
16. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, daß eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
17. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im voraus. Sollte die Zahlung bis Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt eine Nachbearbeitungsgebühr von 20,- € als vereinbart.
18. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten, haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
19. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Veranstalter. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
20. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regel, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
21. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen der Veranstalter und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der Veranstalter.


So das war's erst mal. Weitere Infos zum Regelsystem, Plot, sonstige Infos etc. bekommt ihr beim Ein­checken (Freitag ab 14.00 Uhr) oder unter den oben genannten Telefonnummern.
Wir wünschen euch noch viel Spaß bei den Vorbereitungen und auf der Veranstaltung.

Die Gnome-Corporation


 
  Heute waren schon 2 Besucher (3 Hits) hier!  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden